Das Deutschlandsemesterticket (D-Semesterticket) ermöglicht Studierenden der Hochschule Düsseldorf, deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Das Ticket gilt jeweils für das Semester, in dem ihr immatrikuliert seid, und ist digital verfügbar.
Das Ticket wird grundsätzlich automatisch bei Einschreibung oder Rückmeldung aktiviert.
Wichtig: Gasthörer*innen und Zweithörer*innen sowie beurlaubte Studierende können das Semesterticket nicht erwerben.
Abruf des Tickets
- Das Ticket kann über die Ticket-App der HSD mit euren Hochschulzugangsdaten abgerufen und in der Wallet Eures Smartphones gespeichert werden.
- Für Studierende ohne mobiles Endgerät gibt es eine Alternativlösung.
Meldet Euch dafür per E-Mail an: ticket@asta-hsd.de - Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) gültig und muss bei Fahrten auf Verlangen vorgezeigt werden.
Gültigkeit und Kosten
Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr für das jeweilige Semester für die Zeit der Immatrikulation. Mit einer Exmatrikulation im laufenden Semester endet die Fahrberechtigung zum Exmatrikulationszeitpunkt.
Der Preis beträgt aktuell rund 29,40 € pro Monat.
Hinweis: Das Deutschlandsemesterticket hat 2024 das bisherige VRR-Ticket abgelöst und damit entfiel die Mitnahme einer zweiten Person und die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten. Für Radfahrende empfiehlt sich alternativ der Service von Nextbike, der Studierenden eine Stunde kostenlose Nutzung bietet.
Erhalt des Tickets
Nach erfolgreicher Immatrikulation oder Rückmeldung könnt ihr das Ticket über einen allgemeinen Link herunterladen und in der Wallet auf dem Mobiltelefon speichern. Bei Anmeldung über den Link erfolgt eine automatische Überprüfung, ob eine Ticketberechtigung für das entsprechende Semester vorliegt. Sollten Ihr ordnungsgemäß zurückgemeldet sein (ob Ihre Rückmeldung erfolgte, können Ihr im HSD eCampus im Bereich “Studienservice” kontrollieren) und der Ticketbezug trotzdem gesperrt sein, wenden Euch sich bitte an Euer Studienbüro. Gültig wird ein Ticket erst ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters und kann auch erst ab diesem Tag in Euer Wallet gespeichert werden.
Ausnahmen UND HÄRTEFÄLLE
Das Deutschlandsemesterticket ist ein Solidarmodell und eine Befreiung hiervon ist nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag über den HSD eCampus möglich.
Außer bei Beurlaubung sind diese Gründe insbesondere
- Auslandssemester, das im Studienverlauf vorgesehen ist (Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Studienförderndes Auslandssemester (Erwerb von Leistungen im Ausland, Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Ableistung eines Pflichtpraktikums im Ausland (Das Praktikum muss laut Studienverlaufsplan abgeleistet werden, Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Langfristige Erkrankung oder Reiseunfähigkeit von mindestens drei Monaten im Semester (Nachweis mit ärztlichem Attest im Voraus)
Nicht dazu gehören freiwillige Praktika oder sonstige Auslandsaufenthalte.
Studierende Schwerbehinderte, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke sind, können sich ebenfalls vom Ticket befreien lassen. Wendet Euch in diesen Fällen zu Studienbeginn an Euer Studienbüro. Das jeweilige Studienbüro hinterlegt dann Eure Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums.
[Studierende mit geringem Einkommen]
Befreiungen oder Anträge auf Rückerstattung müssen jedes Semester neu gestellt werden. [Die Formulare sind im AStA-Büro erhältlich.
Alle Studierenden, auf die mindestens eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des Semesters einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das Antragsformular findet ihr hier. Bei positivem Bescheid wird das Ticket entwertet und das Geld anteilig zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen durch einen kleinen Betrag im Semesterbeitrag. Details dazu findet ihr in der Sozialfonds-Ordnung. – Links von alter Site]
Vertragspartner
Vertragspartner mit dem Verkehrsverbund für das Semesterticket ist der AStA der Hochschule, auf dessen Webseitenfinden sich auch weitere Hinweise und Informationen zum Ticket.
Übermittlung personenbezogener Daten
Die Rheinbahn als Vertragspartner der Studierendenschaft hat mit der Bereitstellung der digitalen Tickets die Digital H GmbH mit der Onlinebereitstellung über RIDE Ticketing beauftragt. Dazu übermittelt die HSD beim Abruf des Tickets nach der Anmeldung mit dem HSD Account für die Studierendenschaft eine individuelle Kennung, den Namen, das Geburtsdatum und die Ticketberechtigung an die Rheinbahn, die diese Daten von RIDE Ticketing verarbeiten lässt.
Diese Datenübermittlung erfolgt zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule und der Studierendenschaft auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO i.V.m. § 15 Abs. 4 Nr. 1 und § 53 Abs. 2 Nr. 5 HG.
Weitere grundsätzliche Informationen zur Verarbeitung von Studierendendaten durch die HSD
und Datenschutzinformationen zur Datenverarbeitung durch die Rheinbahn
Zur Verarbeitung Ihrer Daten zur Bereitstellung des Tickets durch die Rheinbahn erhaltet Ihr auch Informationen von der Rheinbahn im Rahmen des Anmeldeprozesses.
Fragen und Unterstützung
Bei Fragen zum Abruf, zur Nutzung, zu Ausnahmen oder zur Datenverarbeitung wendet Euch an:
ticket@asta-hsd.de oder direkt an das AStA-Büro.
LINK ZUR TICKET APP
HSD Ticket App
Erklärungsvideo zum Einrichten des digitalen Tickets
Kontakt
AStA Hochschule Düsseldorf
03.E.004
Münsterstr. 156
40476 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 4351 2904
E-Mail: info@asta-hsd.de
