Während der Öffnungszeiten bietet das AStA-Büro die Beglaubigung von Dokumenten an. Voraussetzung ist die Vorlage des Originals sowie einer Kopie des jeweiligen Schriftstücks.
Beglaubigt werden Zeugnisse und weitere Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Die Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Für die Beglaubigung ist kein Termin erforderlich. Bitte informiere dich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten des AStA-Büros.
Hinweise zu Einschränkungen
Nicht alle Dokumente dürfen durch das AStA-Büro beglaubigt werden.
Beglaubigt werden können in der Regel nur Dokumente mit erkennbarem studentischem Bezug. Ob ein Dokument beglaubigt werden kann, wird vor Ort geprüft.
Die Beglaubigung von Dokumenten erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des AStA und nach Prüfung im Einzelfall. Ein Anspruch auf Beglaubigung besteht nicht.
Voraussetzung für eine Beglaubigung ist außerdem, dass der Inhalt des Dokuments von der beglaubigenden Person hinreichend verstanden werden kann. Dokumente in Sprachen, die nicht ausreichend verstanden werden, können daher nicht beglaubigt werden.
Der AStA behält sich vor, Beglaubigungen im Einzelfall abzulehnen, insbesondere wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Originals bestehen.
Häufige Fragen
Welche Dokumente können beglaubigt werden?
Beglaubigt werden Zeugnisse und andere Schriftstücke, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen.
Welche Dokumente können nicht beglaubigt werden?
Nicht beglaubigt werden können Dokumente ohne studentischen Bezug, amtliche Urkunden mit besonderen rechtlichen Anforderungen oder Unterlagen in Sprachen, die von der beglaubigenden Person nicht verstanden werden.
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Nein. Die Beglaubigung erfolgt während der Öffnungszeiten des AStA-Büros ohne Termin. Dennoch freuen wir uns über eine kurze Anfrage per Mail.
Was muss ich zur Beglaubigung mitbringen?
Bitte bringe das Originaldokument sowie eine Kopie mit.
Gibt es einen Anspruch auf Beglaubigung?
Nein. Die Beglaubigung erfolgt freiwillig und nach individueller Prüfung.
Warum können nicht alle Dokumente beglaubigt werden?
Die Beglaubigung ist an rechtliche und organisatorische Voraussetzungen gebunden und auf Dokumente mit studentischem Bezug beschränkt.
Was passiert, wenn ein Dokument nicht verstanden wird?
In diesem Fall ist eine Beglaubigung nicht möglich, da der Inhalt nicht ausreichend geprüft werden kann.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 11:00 – 14:00 Uhr
Gebäude 03 Raum 03.E.004
KONTAKT
AStA Hochschule Düsseldorf
03.E.004
Münsterstr. 156
40476 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 4351 2904
E-Mail: info@asta-hsd.de
